Ein Sparschwein steht auf einem Solarpanel. Im Vordergrund ist eine grafischer Störer mit der Überschrift "Förderung Photovoltaik 2025 - Alles im Überblick".

Photovoltaik-Förderung Schweiz 2025: Alles, was Sie wissen müssen

Mit dem 2024 neu verabschiedeten CO2-Gesetz wurden einige neue Förderinstrumente implementiert, um das Netto-Null-Ziel 2050 einzuhalten. Die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Schweiz bleibt auch 2025 ein wichtiger Anreiz für Haushalte und Unternehmen, in erneuerbare Energien zu investieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es gibt, wie Sie diese beantragen und was Sie dabei beachten müssen.

Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 17. März 2025
Ungefähre Lesedauer: 5 Minuten

Einmalvergütungen (EIV): Die Förderung für Photovoltaikanlagen

In der Schweiz gibt es drei Hauptformen der Förderung für Photovoltaikanlagen: die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), die Einmalvergütung für große Photovoltaikanlagen (GREIV) und die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaikanlagen (2kW bis 149.99 kW) ohne Eigenverbrauch. Für Privatpersonen sind GREIV und HEIV eher irrelevant.

Im Folgenden gehen wir auf alle drei Einmalvergütungen im Detail und weitere Aspekte der Förderung, wie z.B. Antragstellung und Tarifrechner, ein.

Im Überblick

Springen Sie direkt zum Abschnitt, der Sie interessiert, indem Sie auf den jeweiligen Link klicken:

  1. Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV)
  2. Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV)
  3. Hohe Einmalvergütung (HEIV)
  4. Neigungswinkelbonus und Höhenbonus
  5. Wie hoch ist die Einmalvergütung für Privatpersonen?
  6. Tarifrechner
  7. Antragstellung

Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV)

Diese Förderung richtet sich an Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 100 kWp. Die Einmalvergütung gilt sowohl für neue Anlagen als auch für Erweiterungen. Sie deckt einen Teil der Investitionskosten und ist besonders attraktiv für Eigenheimbesitzer.

Voraussetzungen
  • Die Anlage muss in der Schweiz ans Stromnetz angeschlossen sein
  • Die Mindestleistung der Anlage beträgt 2 kWp
  • Eine Anmeldung bei Pronovo ist erforderlich

Die Förderung setzt sich aus einem fixen Basisbetrag und einem variablen Betrag pro zusätzlich installiertem Kilowattpeak (kWp) zusammen. Der Basisbetrag für 2025 liegt bei 850 CHF, während für jede weitere Leistungseinheit zusätzlich 300 CHF pro kWp gewährt werden. Ausserdem kann ein Neigungswinkelbonus oder Höhenbonus ausgezahlt werden.

Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV)

Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp profitieren von der GREIV. Diese Förderung richtet sich vor allem an Unternehmen und Betreiber grosser Solarprojekte.

Voraussetzungen
  • Die Anlage muss ans Netz angeschlossen sein
  • Anlagen über 100 kWp fallen unter die GREIV
  • Eine Registrierung und Anmeldung bei Pronovo ist ebenfalls erforderlich

Die Höhe der GREIV hängt ebenfalls von der Gesamtleistung der Anlage ab und wird individuell berechnet. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Anlage.

Hohe Einmalvergütung (HEIV) für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch

Die hohe Einmalvergütung (HEIV) richtet sich an Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die den erzeugten Solarstrom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen und keinen Eigenverbrauch vorsehen. Dieses Fördermodell ist besonders attraktiv für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe oder Investoren, die über geeignete Dachflächen oder Freiflächen verfügen und in die Solarstromproduktion investieren möchten. Zusätzlich kann ein Neigungswinkelbonus und/oder Höhenbonus gewährt werden.

Voraussetzungen
  • Mindestleistung von 2 kW, maximal 149,99 kW
  • Keine Eigenverbrauchsregelung, 100 % Einspeisung ins öffentliche Netz
  • Anlage muss 20 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden

Die Förderung beträgt bis zu 60 % der Investitionskosten bei Inbetriebnahme. Im Jahr 2023 lag die Vergütung bei 450 CHF pro installiertem Kilowatt Leistung.

Zusätzliche Boni zur Einmalvergütung (EIV)

Neigungswinkelbonus

Die Förderung gilt für PV-Module mit einer Neigung von mindestens 75 Grad. Für integrierte Module (Einbau ab 1.4.25) beträgt sie 400 CHF/kW, für angebaute oder freistehende Module 200 CHF/kW.

Höhenbonus

Der Höhenbonus gilt für Anlagen ab 1'500 m ü. M. mit einer Mindestleistung von 150 kW und beträgt 250 CHF pro installiertes kW Leistung.

Parkflächenbonus

Für Anlagen auf Parkplatzarealen mit mindestens 100 kW Leistung, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen wurden, beträgt die Förderung 250 CHF pro installiertes kW. Sie kann mit GREIV und HEIV kombiniert werden.

Wie hoch ist die Einmalvergütung?

Beispiele

Für eine angebaute PV-Anlage mit 5 kWP, die in 2025 errichtet wurde, erhält man 1900 CHF.

Für eine angebaute PV-Anlage mit 10 kWP, die in 2025 errichtet wurde, erhält man 3800 CHF.

Für eine integrierte PV-Anlage mit 5 kWP, die in 2025 errichtet wurde, erhält man 2100 CHF

Für eine integrierte PV-Anlage mit 10 kWP, die in 2025 errichtet wurde, erhält man 4200 CHF

Förderbetrag mit dem Tarifrechner berechnen

Der Tarifrechner von Pronovo ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Höhe der möglichen Einmalvergütung (EIV) für ihre Anlagen zu berechnen.

Benötigte Angaben:

  • Leistung der Anlage (kWp).
  • Datum der Inbetriebnahme.
  • Art des Anlagenbaus (angebaut, freistehend, integriert).
  • Zusätzliche Infos (z. B. Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche).
  • Eigenverbrauch (gesamte Einspeisung oder Teil-Eigenverbrauch).
Optische Darstellung des Tarifrechners von Pronovo.

Nach Eingabe dieser Daten berechnet der Tarifrechner unverbindlich den möglichen Förderbetrag. Die Berechnungen sind rechtlich unverbindlich. Eine verbindliche Auskunft erfordert ein offizielles Gesuch bei Pronovo.

So beantragen Sie die Photovoltaik-Förderung

Der Antrag auf Förderung erfolgt über die Pronovo-Plattform.

Die wichtigsten Schritte:

  1. Online-Registrierung: Anmeldung der Anlage im Kundenportal von Pronovo.
  2. Einreichung der Unterlagen: Benötigte Dokumente gemäss Richtlinien zur Energieförderungsverordnung Photovoltaik.
  3. Prüfung und Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Einmalvergütung.

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, weshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen wird.


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