Blau-weisse Flagge weht an Fahnenmast bei Sonnenuntergang.

Ihr Weg zur passenden Solaranlage im Kanton Zürich

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Der Kanton Zürich verfügt über ein enormes Solarpotenzial. Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW im Auftrag der Baudirektion beziffert das theoretische jährliche Produktionsvolumen auf rund 9'250 GWh. (Zur Studie)

Das entspricht dem Strombedarf von etwa 1,7 Millionen Haushalten. Rund ein Drittel des Ertrags fällt auf die Wintermonate – ein entscheidender Vorteil für die Versorgungssicherheit. Für Eigentümer bedeutet das: sehr gute Ertragschancen, vereinfachte Verfahren und attraktive Fördermöglichkeiten.

Neben klassischen Aufdachanlagen können auch Fassaden, Parkplätze (Solar-Carports), Abwasserreinigungsanlagen oder Agri-Photovoltaik wichtige Beiträge leisten. So lassen sich Dächer, Fassaden und Freiflächen optimal nutzen, um die Energiewende im Kanton voranzutreiben.

Die Kosten für Solarstrom liegen – je nach Anlagengrösse und Bauart – bei rund 6 bis 15 Rp./kWh. Damit ist PV-Strom heute konkurrenzfähig und wirtschaftlich attraktiv. Durch Eigenverbrauch und Speicher lassen sich Energiekosten langfristig reduzieren und die Unabhängigkeit vom Strommarkt erhöhen.

Unser Service verbindet Sie direkt mit qualifizierten Solarteuren aus dem Kanton Zürich, die sowohl die lokalen Vorschriften als auch die verfügbaren Förderprogramme genau kennen. Unser Netzwerk umfasst ausschließlich geprüfte Fachbetriebe mit regionaler Erfahrung. So erhalten Sie nicht nur faire Preise durch den Vergleich mehrerer Offerten, sondern auch kompetente Unterstützung bei allen Schritten Ihres Solarprojekts – von der Planung über die Förderanträge bis zur Installation.

Photovoltaik in Zürich: Das sollten Sie wissen

1. Wie gut eignet sich Ihr Dach für eine PV-Anlage?

Die Eignung Ihres Daches ist eine zentrale Voraussetzung für die Installation einer Solaranlage. Ob Ihr Dach geeignet ist, lässt sich mit sonnendach.ch – einem öffentlich zugänglichen Online-Tool des Bundes – schnell und einfach herausfinden.

Das interaktive Tool wurde im Auftrag des Bundesamts für Energie entwickelt. Basis sind Klimadaten von MeteoSchweiz und 3D-Gebäudedaten von swisstopo. So sehen Sie, wie viel Sonne auf Ihr Dach fällt, wie gross die nutzbare Fläche ist und welches Ertragspotenzial besteht.

Bitte beachten Sie: Die Analyse liefert eine erste Orientierung. Für komplexe Dächer oder spezielle bauliche Gegebenheiten empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch einen lokalen Solarteur.

2. Förderungen und finanzielle Vorteile in Zürich

Photovoltaikanlagen profitieren von mehreren Förderebenen: Bundesförderung als Grundlage, ergänzt durch kommunale Programme einzelner Gemeinden, steuerliche Abzüge und die Vermarktung von Herkunftsnachweisen. Die Kombination dieser Förderungen macht PV-Anlagen wirtschaftlich attraktiv.

2.1. Bundesförderung: Einmalvergütung (EIV)

Seit dem 1. April 2025 gelten neue Rahmenbedingungen für die Einmalvergütung. Der Bund hat den Leistungsbeitrag pro installiertem kWp um CHF 20 reduziert. Gleichzeitig wurden die Boni für spezielle Anlagenarten erhöht, um gezielte Anreize zu schaffen. Dadurch werden vor allem Fassadenanlagen, sehr steile Dachanlagen (≥ 75°) und Parkplatzüberdachungen attraktiver gefördert, da sie besonders viel Winterstrom liefern oder Flächen mehrfach nutzen.

  • Förderberechtigt: Neue Anlagen ab 2 kWp
  • Förderhöhe: einmalige Auszahlung, meist 20–30 % der Investition
  • Zusatzboni: u. a. für steile/vertikale Anlagen (≥ 75°) und Parkplatzanlagen ab 100 kWp
  • 20-jährige Betriebspflicht: Anlagen müssen mindestens 20 Jahre betrieben werden
  • Antrag über Pronovo nach Inbetriebnahme

Mehr Informationen über alle aktuell verfügbaren Förderungen des Bundes finden Sie in unserem Blogbeitrag Photovoltaik-Förderung Schweiz 2026: Alles, was Sie wissen müssen.

2.2. Kantonale und kommunale Förderungen

Photovoltaikanlagen

Der Kanton Zürich selbst bietet derzeit kein eigenes Förderprogramm für Photovoltaikanlagen an. Jedoch fördern einzelne Gemeinden im Kanton Zürich PV-Anlagen zusätzlich zur Bundesförderung, zum Beispiel:

  • Stadt Zürich: Förderung über ewz für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke. Seit dem 1. August 2026 gelten neue, höhere Fördersätze: ein Grundbeitrag von CHF 5'000 pro Anlage plus ein Leistungsbeitrag pro kWp, bei bewilligungspflichtigen Anlagen an Bestandsbauten zusätzlich ein Pauschalzuschlag von CHF 3'000. Neu wird auch die Kombination mit einem Batteriespeicher gefördert (Grundbeitrag CHF 1'000 + CHF 100 pro kWh Speicherkapazität, max. 100 kWh). Balkonkraftwerke werden mit bis zu CHF 400 unterstützt (1-2 Panel-Anlagen ab 250 W, Produkt muss auf der topten.ch-Liste stehen). Alle Informationen und der aktuelle Fördergeldrechner finden Sie direkt auf der Webseite der Stadt Zürich.
  • Stadt Winterthur: Förderprogramm Energie Winterthur im Auftrag der Stadt. Wenn Sie eine neue Photovoltaikanlage mit weniger als 30 Kilowatt Peak (kWp) installieren, können Sie neben der Einmalvergütung des Bundes zusätzlich eine Förderung von 50 % auf diesen Bundesbeitrag erhalten. Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie direkt auf der Webseite von Stadtwerk Winterthur
Tipp

Über das Schweizer Online-Portal energiefranken.ch finden Sie mit einer einfachen Postleitzahlensuche alle relevanten Förderprogramme von Bund, Kantonen, Gemeinden und Energieversorgern für Ihr Projekt. Zum Portal energiefranken.ch

Thermische Solaranlagen

Für thermische Solaranlagen gibt es ein kantonales Förderprogramm, das die Installation von Warmwasser- und Heizungsunterstützungsanlagen unterstützt.

  • Kantonales Förderprogramm für Warmwasser- und Heizungsunterstützung
  • Förderung für Neuanlagen oder Erweiterungen (nicht für Ersatzanlagen)
  • Kollektoren müssen auf kollektorliste.ch aufgeführt sein
  • Förderbeitrag bis max. 50% der Investitionskosten
  • Maximaler Beitrag pro Gesuch: CHF 500'000
  • Gesuch muss vor Baubeginn online eingereicht werden
  • Umsetzungsfrist nach Zusage: 2 Jahre
  • Kombination mit kommunalen Programmen möglich

Alle Details finden Sie direkt auf der Seite des Kantons Zürich.

2.3. Einspeisevergütung und Herkunftsnachweise

Einspeisevergütung: 2026 liegt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom in der Schweiz im Durchschnitt weiterhin bei rund 10–15 Rp./kWh, abhängig vom jeweiligen Elektrizitätswerk. Regionale Unterschiede zeigen sich beispielsweise in:

  • Winterthur: seit 2026 saisonale Festpreise – 13 Rp./kWh im Winterhalbjahr (Oktober–März), 10 Rp./kWh im Sommerhalbjahr (April–September), im Schnitt rund 10,8 Rp./kWh (für Anlagen unter 100 kW, inkl. Herkunftsnachweise)
  • Zürich (ewz): im Schnitt rund 12,91 Rp./kWh (Wirkenergie plus HKN- und Solarförderungs-Bonus bereits eingerechnet); bei Teilnahme an lokalen Elektrizitätsgemeinschaften wie ewz.solarquartier bis zu 14 Rp./kWh
  • Gesetzliche Mindestvergütung ab 2026: 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kWp

Herkunftsnachweise (HKN): Zusätzlich zur reinen Stromvergütung können Betreiber ihre Herkunftsnachweise separat vermarkten, was oft weitere 2-5 Rp./kWh einbringt. Bei ewz ist der HKN-Anteil im oben genannten Vergütungssatz von 12,91 Rp./kWh bereits enthalten, hier entfällt also ein zusätzlicher separater Verkauf. Die Pronovo AG verwaltet das schweizerische HKN-System und ermöglicht den automatischen Verkauf über Daueraufträge. Mehr Informationen zu Herkunftsnachweisen und deren Verkauf finden Sie direkt auf der Webseite von Pronovo.

2.4. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV)

Seit 2018 können sich mehrere Parteien zu einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) zusammenschliessen. Seit Januar 2025 ist auch der virtuelle ZEV (vZEV) möglich, der mehr Flexibilität bietet:

  • Klassischer ZEV: Gemeinsamer Netzanschluss, privates Leitungsnetz
  • Virtueller ZEV (vZEV): Mehrere Netzanschlüsse, Nutzung der öffentlichen Anschlussleitungen
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Ab 2026 möglich, grössere geografische Ausdehnung

ZEV-Modelle steigern den Eigenverbrauch erheblich und verbessern die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen, besonders bei Mehrfamilienhäusern und Überbauungen.

Mehr Informationen zu ZEV und vZEV finden Sie direkt auf der Webseite von EnergieSchweiz.

2.5. Steuerliche Vorteile

Investitionen in erneuerbare Energien können von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen nicht nur die eigentlichen Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage, sondern auch Planung, Montage, Batteriespeicher und weitere begleitende Massnahmen. Auch Zinsen für zur Finanzierung aufgenommene Darlehen sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar.

Die steuerlichen Abzüge können sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die effektive Steuerbelastung und die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessert sich zusätzlich. Wichtig ist, dass die Investitionskosten im Jahr der Rechnungsstellung bzw. Zahlung deklariert werden – nicht zwingend im Jahr der Inbetriebnahme. Wird eine Anlage über den Jahreswechsel gebaut, können sich die Kosten dadurch auf zwei Steuerjahre verteilen.

Tipp

Klären Sie im Voraus mit Ihrem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung, wie die Abzüge in Ihrem konkreten Fall berücksichtigt werden. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Vorteile verpassen.

Förderbeispiel Einfamilienhaus Zürich-Stadt

Förderart

Betrag (CHF)

Anmerkung

Bundes-EIV

3'600

10 kWp Anlage

Stadt Zürich (ewz)

ab 5'000*

Grundbeitrag plus Leistungsbeitrag pro kWp (Sätze seit 1.8.2026 erhöht)

Steuerliche Abzüge

3'000-5'000

Je nach Steuersatz

Gesamtförderung

11'600-13'600*

Bei CHF 20'000 Investition

*Richtwerte auf Basis des neuen Grundbeitrags der Stadt Zürich seit 1. August 2026. Der exakte Leistungsbeitrag pro kWp variiert; für eine verbindliche Berechnung empfehlen wir den offiziellen Fördergeldrechner der Stadt Zürich.

Bei einer Investition von ca. CHF 20'000 für eine 10 kWp Photovoltaikanlage.

3. Melde- und Bewilligungsverfahren

  • Die meisten PV-Anlagen können unbürokratisch im Meldeverfahren realisiert werden.
  • Ausnahmen: Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars sowie im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich.
  • Digitale Einreichung über eBaugesucheZH: Die bisher üblichen Online-Meldeformulare werden schrittweise durch die Meldefunktion in eBaugesucheZH abgelöst. Die Liste der Gemeinden, die Meldungen nur noch über dieses Portal entgegennehmen, wächst laufend (Stand August 2026: bereits über 60 Gemeinden). Die stets aktuelle Liste finden Sie direkt auf der Meldeverfahren-Seite des Kantons Zürich.

4. Technische Grundlagen für Ihr Solarprojekt im Kanton Zürich

  • Ausrichtung und Neigung: Süd mit 30–45° optimal; Ost-/Westdächer verbessern Eigenverbrauch
  • Winterstrom: Steile Dächer und Fassaden liefern viel Energie im Winter
  • Verschattung: Prüfen von Bäumen, Nachbargebäuden, Aufbauten
  • Komponenten: Qualität bei Modulen und Wechselrichtern, lange Garantien
  • Anlagengrösse: kWp (Kilowatt-Peak) bezeichnet die Nennleistung unter Standardbedingungen

5. Den richtigen Anbieter in Zürich finden

Die Wahl eines erfahrenen Solarteurs ist entscheidend für den Erfolg. Ein Anbieter aus der Region Zürich sollte z.B. die lokalen Vorschriften und Förderprogramme kennen.

Checkliste Solarteur-Vergleich
  • Regionale Erfahrung & Referenzen: Solarteure aus dem Kanton Zürich kennen lokale Vorschriften und Besonderheiten.
  • Zertifizierungen: Achten Sie auf Qualitätsstandards, z. B. Mitgliedschaft bei Swissolar oder anerkannte Gütesiegel.
  • Referenzprojekte in der Region:
  • Transparente Offerten: Offerten sollten alle Kosten inklusive Nebenarbeiten, Garantiebedingungen und Serviceoptionen ausweisen.
  • Förderanträge & Netzanschluss: Ein guter Anbieter unterstützt Sie bei den administrativen Schritten.
  • Service & Monitoring: Wartungsverträge, Fernüberwachung und schnelle Hilfe bei Störungen sorgen für langfristige Sicherheit.

6. Häufige Fragen zu Solaranlagen in Zürich

Brauche ich in Zürich eine Baubewilligung für eine PV-Anlage?

In den meisten Fällen genügt das Meldeverfahren. In Schutzgebieten oder bei speziellen Ausführungen ist eine Baubewilligung nötig.

Welche zusätzlichen Förderungen gibt es neben der Bundes-EIV?

Die Städte Zürich und Winterthur bieten eigene Programme. Weitere Gemeinden sind auf energiefranken.ch aufgelistet. Auch Balkonkraftwerke werden teilweise gefördert (ewz: CHF 200-400).

Wie lange dauert die EIV-Auszahlung?

Nach Einreichung aller Unterlagen bei Pronovo dauert es typischerweise 2-4 Monate bis zur Auszahlung.

Was ist ein virtueller ZEV?

Seit Januar 2025 können sich mehrere Liegenschaften über das öffentliche Netz zu einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zusammenschliessen. Das ermöglicht gemeinsame Solarstromnutzung ohne private Leitungen.

Wie schnell kann ich eine PV-Anlage realisieren?

In der Regel dauert es wenige Wochen bis Monate, abhängig von Verfahren, Saison und Materialverfügbarkeit. Das Meldeverfahren beschleunigt den Prozess erheblich.

Welche Besonderheiten gelten in Zürich?

Hoher Winterstromanteil, kommunale Förderungen in einzelnen Gemeinden, digitale Baueingaben über eBaugesucheZH und seit 2025 die Möglichkeit virtueller ZEV-Lösungen.


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Die Rahmenbedingungen für Photovoltaik im Kanton Zürich sind ausgezeichnet: grosses Solarpotenzial, vereinfachte Verfahren und attraktive Förderungen auf Bundes- und teilweise kommunaler Ebene. Mit neuen Möglichkeiten wie dem virtuellen ZEV und steigenden Einspeisevergütungen wird Solarstrom immer attraktiver. Fordern Sie über unseren Service kostenlos Offerten an und vergleichen Sie Anbieter in Ihrer Region.

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